Dieser erste Termin („Psychotherapeutische Sprechstunde“) dient dazu, sich gegenseitig kennen zu lernen, das Anliegen zu besprechen und abzuklären, ob die Einleitung einer ambulanten Psychotherapie oder die Vermittlung in ein anderes Unterstützungsangebot (z.B. Beratungsstelle) angezeigt ist.
In der Regel findet das Erstgespräch bei minderjährigen Patienten gemeinsam mit den Eltern oder anderen entsprechenden Bezugspersonen statt. Neben der gültigen Krankenversicherungskarte bringen Sie bitte entsprechende Vorbefunde mit, falls vorhanden. Ein Überweisungsschein ist nicht erforderlich.
d.h. es werden weitere 4-6 Termine stattfinden, in denen sich Patient und Therapeut näher kennenlernen und prüfen können, ob die „Chemie stimmt“.
Zudem wird nach umfassender Problemanalyse sowie Durchführung und Auswertung verschiedener diagnostischer Instrumente (Tests, Fragebögen etc.) eine Diagnose gestellt, die im anschließenden Auswertungsgespräch, gemeinsam mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen, besprochen wird. Gemeinsam wird ein verständliches Modell für die Probleme des Kindes/ Jugendlichen erarbeitet.
Liegt eine behandlungsbedürftige Diagnose vor, unter der der Patient leidet und ist der Patient entsprechend therapiemotiviert, wird bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie gestellt.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei entsprechender Notwendigkeit vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten nach den jeweils bestehenden Versicherungsbedingungen.
Außerdem stehen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Bezugspersonenstunden im Verhältnis 1:4 zur Verfügung, um Eltern und andere Bezugspersonen bei Bedarf in die Therapie einbeziehen zu können.
Die voraussichtliche Behandlungsdauer variiert je nach Schweregrad der Erkrankung, den Lebensumständen sowie der Eigenmotivation und liegt meist zwischen ½ Jahr und 2 Jahren.
Die Behandlung kann je nach Störungsbild nur aus Einzel- oder Gruppensitzungen oder einer Kombination aus beidem bestehen. Sämtliche Informationen werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.
Psychotherapie ist die Behandlung von seelischen Störungen durch psychologische Methoden. Dazu gehören psychotherapeutische Gespräche, Entspannungsverfahren, sog. kognitive Methoden oder auch speziell im Kindesalter spieltherapeutische Methoden u.v.m.
Psychotherapie dient der Erkennung (Diagnose), Linderung, Besserung oder Heilung von psychischen Störungen mit Krankheitswert (Therapie).
In der Verhaltenstherapie wird davon ausgegangen, dass Menschen ihr Verhalten und Erleben im Laufe ihres Lebens erlernen. Eine psychische Störung entsteht dann, wenn die erlernten Muster problematisch oder unangemessen sind, etwa indem sie beim Patienten oder seiner Umgebung Leidensdruck verursachen.
Der Psychotherapeut erarbeitet gemeinsam mit dem Patienten neue Verhaltens- und Erlebensmuster, die der Patient mit Hilfe verschiedener Methoden einübt.
Ziel ist es, die negativen/ nicht hilfreichen Muster durch positive/ hilfreiche Muster zu ersetzen. Die Verhaltenstherapie ist eine gedanken- und handlungsorientierte, problembezogene Therapieform. In der Verhaltenstherapie werden ergänzende Verfahren wie etwa Rollenspiele, Verhaltensübungen, Vorstellungsübungen (mentales Training) und Entspannungsverfahren eingesetzt.